5. GKS-Online-Seminar
GKS / Berlin / Online-Seminar / Der Synodale Weg- Ein Jahr gemeinsam auf dem Weg
Herzliche Einladung zum Online-Seminar der GKS
Der Synodale Weg der katholischen Kirche in Deutschland –
Ein Jahr gemeinsam auf dem Weg
Am 1. Advent 2019, also fast genau vor einem Jahr, wurde der Synodale Weg der kath. Kirche in Deutschland feierlich eröffnet. Mit der Vollversammlung und in den 4 Synodalforen wurden Formate für offene Debatten und eine verantwortliche Teilhabe von Frauen und Männern, Laien und Klerikern aus allen Bistümern, den Verbänden, Organisationen und Kongregationen geschaffen. Ermöglicht werden soll so eine konzentrierte, verbindliche Auseinandersetzung über wichtige Fragen in unserer Kirche und die Erfahrung, dass Kirche ein guter Ort ist, um den Glauben zu leben und ihn in unsere Gesellschaft hineinzutragen. Der Prozess wurde auf zwei Jahre angelegt, wäre also jetzt in der Hälfte der Zeit angelangt. Durch die Corona-Pandemie und die daraus begründeten strengen Auflagen insbesondere für größere Versammlungen wurde der Zeitplan durcheinandergerüttelt, aber die Arbeit ist in der Zwischenzeit in anderen Organisationsformen wieder aufgenommen worden.
Wir freuen uns deshalb ganz besonders, dass uns
Oberst i.G. Dr. Burkhard Köster
als Impulsgeber und Gesprächspartner in unserem Online-Seminar zur Verfügung stehen wird. Oberst Dr. Köster ist vom Katholikenrat beim Kath. Militärbischof ins ZdK entsandt und als solcher Mitglied in der Synodalversammlung und im Synodalforum 3 “Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“. Er steht also mittendrin, kann aus erster Hand berichten und mit uns ins Gespräch kommen und vielleicht auch den ein oder anderen Gedanken aus unserem Gespräch mit in seine Arbeit beim Synodalen Weg nehmen.
Die Veranstaltung findet
am Dienstag, den 17.November 2020
von 19.30 – 21.00 Uhr statt.
Wie es schon gute Tradition ist, wird es nach einem Einführungsvortrag viel Zeit geben, um miteinander über diese Thematik, die uns alle angeht, ins Gespräch zu kommen.
Alles was Sie zur Teilnahme brauchen ist ein Smartphone oder ein PC (idealerweise mit Mikro und Kamera). Die Veranstaltung wird über das Online-Portal Zoom stattfinden, Sie müssen aber nicht bei Zoom registriert sein.
Um alles gut vorbereiten zu können, bitte ich um
Anmeldung bis zum 16. November 2020, 8.00 Uhr
unter:
Zeitgerecht vor der Veranstaltung werde ich Ihnen dann eine Mail mit den Zugangsdaten und weiteren Hinweisen zusenden und stehe auch bei technischen Fragen bereit.
Bis dahin alles Gute und bleiben Sie gesund!
Beste Grüße
Regina Bomke
Bundesgeschäftsführerin der GKS
Herzliche Einladung
GKS/Bereich West/Offizier-Akademie/Wohin steuert die NATO?
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde der Gemeinschaft Katholischer Soldaten,
das Katholische Militärdekanat Köln, die Thomas-Morus-Akademie und die GKS West laden wieder ein zur traditionellen
Offizier-Akademie
vom 03. - 04. Dezember 2020
Leider coronabedingt abgesagt!
in die Thomas-Morus-Akademie nach Bergisch Gladbach - Bensberg.
Das Thema der Akademie lautet diesmal:
"Wohin steuert die NATO? –
Zur Zukunft des globalen Bündnissystems
angesichts komplexer Anforderungen"
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie in der beigefügten Anlage zum Downloaden.
Auf Antrag kann bei Ihrem zuständigen Disziplinarvorgesetzen hierfür Sonderurlaub gewährt werden.
Anmeldeschluss ist der 12. November 2020
Zusendung der Anmeldebögen bitte ausschließlich an Ihr zuständiges Katholischen Militärpfarramt.
Wir würden uns sehr freuen, wenn auch SIE in den schwierigen Corona-Zeiten unter Wahrung der Hygieneauflagen mit dabei sein könnten, um mit den hochkarätigen Referentinnen und Referenten mitzudiskutieren.
Seien Sie unser Gast im einzigartigen Kardinal-Schulte-Haus in Bensberg.
Mit besten kameradschaftlichen Grüßen
Ulrich Schäffer
Bereichsvorsitzender GKS West
Aus dem Programm:
Über siebzig Jahre nach der Gründung der NATO steht das immer noch wichtigste Militärbündnis der Welt vor enormen Herausforderungen. Das betrifft zum einen die Aufgaben und Zielsetzungen: Einst gegründet „to keep the Russians out, the Americans in, and the Germans down“, wie es der erste Generalsekretär der NATO, Hastings Ismay in den 1950er Jahren formulierte, umfasst der Auftrag der NATO heute vielfältige und teilweise widersprüchliche Ziele. Denn im Spannungsfeld von globaler Friedens- und Stabilitätssicherung einerseits und andererseits der Aufgabe militärischer Abschreckung und Kampfbereitschaft sind strategische Zielkonflikte eine notwendige Folge der inhaltlichen Überfrachtung des Bündnisses.
Die Herausforderungen resultieren zum anderen aber auch aus dem nachlassenden Verpflichtungsgrad, den die Bündnispartner gegenüber den Aufgaben und Anforderungen der NATO verspüren. Internationales Echo fand die Bemerkung des US-Präsidenten Donald Trump, der sie als überflüssig einstufte – aber fraglich bleibt beispielsweise auch, wie sich eine stärkere militärische Zusammenarbeit der EU-Länder oder gar eine europäische Armee auf die bereits geschwächte Binnenstatik der NATO ausüben würde.
Angesichts dieser vielfältigen Problemlagen ist danach zu fragen, was die Rolle der NATO in der Welt von morgen sein soll und welche Mittel sie dafür benötigt. Zu fragen ist auch danach, wie sie auf solche Akteure reagieren soll, die das Bündnis herausfordern oder handlungsunfähig erscheinen lassen.
4. GKS-Online-Seminar
GKS / Berlin / Online-Seminar / Atomare Abschreckung und die Haltung der katholischen Kirche
Herzliche Einladung zum Online-Seminar der GKS
Atomare Abschreckung
und die Haltung der kath. Kirche
„Hiroshima war ein echter Ethikunterricht über die Grausamkeit“ erklärte Papst Franziskus bei einer Pressekonferenz auf dem Rückflug von seinem Besuch in Japan im November 2019 und schloss daran die Forderung an, dass die moralische Verurteilung der Anwendung und des Besitzes von Atomwaffen in den Katechismus der Katholischen Kirche kommen müsse.
Er hat damit eine seit dem Zeitpunkt der ersten Einsetzbarkeit von Atomwaffen bestehende Diskussion über deren moralische Bewertung in den aktuellen Fokus gerückt und fordert drängend eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik in Kirche, Politik und Gesellschaft ein.
Als Katholikinnen und Katholiken, als Soldatinnen und Soldaten, als Bürgerinnen und Bürger eines Nato-Mitgliedsstaates betrifft uns diese Forderung in mehrfacher Weise und stellt uns vor enorme Herausforderungen.
Welche Haltung hat die Kirche in der Frage der atomaren Bewaffnung im Zeitverlauf eingenommen? Welche Urteilskriterien können für eine Beantwortung dieser komplexen Frage herangezogen werden? Was heißt dies alles für katholische Soldatinnen und Soldaten?
Im Online-Seminar werden wir versuchen Antworten und Annäherungen auf diese und viele weitere Fragen zu finden.
Wir freuen uns deshalb sehr, mit
Prof. i.R. Dr. Heinz-Günther Stobbe,
Moderator der AG „Gerechter Frieden“ der Deutschen Kommission Justitia et Pax ,
theologischer Friedensethiker
einen ausgewiesenen Experten auf diesem Gebiet als Gesprächspartner für unser Online-Seminar zu haben.
Wie es schon gute Tradition ist, wird es nach einem Einführungsvortrag viel Zeit geben, um miteinander über diese Thematik, die uns alle angeht, ins Gespräch zu kommen.
Die Veranstaltung findet am
Mittwoch, den 04.November 2020
von 19.30 – 21.00 Uhr statt.
Alles was Sie zur Teilnahme brauchen ist ein Smartphone oder ein PC (idealerweise mit Mikro und Kamera). Die Veranstaltung wird über das Online-Portal Zoom stattfinden, Sie müssen aber nicht bei Zoom registriert sein.
Um alles gut vorbereiten zu können, bitte ich um
Anmeldung bis zum 03. November 2020, 8.00 Uhr
unter:
Zeitgerecht vor der Veranstaltung werde ich Ihnen dann eine Mail mit den Zugangsdaten und weiteren Hinweisen zusenden und stehe auch bei technischen Fragen bereit.
Bis dahin alles Gute und bleiben Sie gesund!
Beste Grüße
Regina Bomke
Bundesgeschäftsführerin der GKS
Technologie, Fähigkeiten, Ethik
– eine Dreiecksbeziehung für die Streitkräfte im Zeitalter hybrider Verteidigungsstrategien
lautete der Titel des Online-Seminars der GKS in der 42. Kalenderwoche.
Referent und Impulsgeber war mit dem Stellvertreter des Inspekteurs der Luftwaffe, Generalleutnant Dr. Ansgar Rieks, ein veritabler Fachmann auf diesem Gebiet. Und so folgten mehr als 30 Personen der Einladung an diesem Online-Seminar teilzunehmen.
In der Gesellschaft und noch mehr in der Bundeswehr ist die zunehmende Technisierung und Automatisierung bereits strukturell angelegt – aufgrund der geringer werdenden Zahl zur Verfügung stehender Menschen und der immer höher werdenden Anforderungen ist sie notwendig, wenn wir mit den Aufgaben und ihrer Erfüllung Schritt halten wollen. Insoweit ist eine technische Weiterentwicklung ein Faktum, das nicht wegdiskutiert werden kann.
Ebenso zeigt uns die Erfahrung, dass alles, was vorstellbar ist, auch eine mögliche Zukunft darstellt und „Denkverbote“ im Bereich technischer Entwicklung keinesfalls dazu führen, dass diese Entwicklungen nicht gemacht werden.
Auf diesem Hintergrund gelte es, „die technischen Entwicklungen ethisch zu begleiten, ihre Folgen einzuordnen und ihre Verwendung aufgrund dieser ethischen Einordnung zu steuern“ formulierte Generalleutnant Dr. Ansgar Rieks die Ausgangslage einer Ausführungen, „ denn technische Entwicklungen sind fast immer wertneutral, erst durch ihren Einsatz werden sie „gut“ oder „schlecht/böse“ “. So kann ein Nudelholz zur Erstellung köstlicher Kuchen verwendet werden, aber auch als Mordinstrument dienen.
Nachdem die Ausgangslage so abgesteckt war, näherten wir uns im Drei-Schritt der Ausgangsfrage, indem zuerst ein Blick auf die technischen Entwicklungen im aktuellen strategischen Umfeld geworfen wurde und damit auf Bereiche wie Drohnen, Systems of Systems, Drohnen, Vernetzung, Künstliche Intelligenz. Wo liegen Vorteile, welche Gefahren sind damit verbunden? Und wie sind diese ethisch zu bewerten?
Damit waren wir bereits mitten im zweiten Schritt angekommen. Ethik braucht ein Wertesystem, das als Bewertungsmaßstab an Sachverhalte, Folgenabschätzungen etc. an zu legen ist, um so die Entscheidung von „gut“ oder „böse“ treffen zu können. Hier bietet der christliche Glaube ein gutes Gerüst an Bewertungskriterien an, ausgehend von den 10 Geboten als Grundlage jeder christlich-ethischen Überlegung, über die Kriterien des gerechten Krieges bis hin zur Lehre vom Gerechten Frieden. Was aber bedeutet dies alles in unserer konkreten Situation gerade mit Blick auf die technischen Entwicklungen und die Streitkräfte? Zur Annäherung an eine Beantwortung dieser Frage ging es im dritten Schritt um die Folgerungen aus dem bisher gehörten. Häufig ist es so, dass die ethische Einordnung und Bewertung erst erfolgt, wenn eine technische Entwicklung bereits angewendet wird. Dann wird „plötzlich“ deutlich, dass mit dieser Anwendung Risiken verbunden sind oder großer Schaden angerichtet werden kann. Ethik ist heute häufig immer noch dazu verdammt aus der Rückschau zu bewerten. Damit wird aber die Chance verpasst, bereits ethisch steuernd in den technischen Entwicklungsprozess einzugreifen. Im Nachhinein Veränderungen zu erwirken bedarf eines immensen Kraftaufwandes und ein Erfolgt ist höchst unsicher. Notwendig wäre also die ethische Einmischung schon zu einem viel früheren Zeitpunkt, dann nämlich, wenn eine technische Entwicklung von der Industrie umgesetzt und eingesetzt und damit anwendbar gemacht wird. Hierzu bedarf es ethischer Kriterien, die konkret auf die modernen Entwicklungen bezogen sind und es bedarf eines Miteinanders von Fachleuten aus Entwicklung, Industrie, Anwendung und Ethik, die gemeinsam auf ganz konkrete Technikanwendungen, z.B. in Waffensystemen, schauen, um bereits in der Umsetzungsfrage für ethische Fragen und Problemstellungen Lösungen zu suchen.
Die Entwicklung solcher ethischen Kriterien geht uns alle an, da die Folgen uns alle betreffen. Es bedarf also darüber hinaus eines gesamtgesellschaftlichen Dialogs hierüber. Aber: Die technische Entwicklung macht nicht Halt. Notwendig ist deshalb, dass dieser Dialog auch Ergebnisse bringt, die dann angewendet werden können.
Regina Bomke
Erste VTC des Sachausschusses Innere Führung
- Corona ist einfach immer im Weg.
Der Sachausschuss Innere Führung (SachA InFü) wollte sich am letzten Wochenende (10.10.2020) erstmals wieder live und in Farbe in Berlin zu einer gemeinsamen Sitzung treffen. Doch die sich verschärfende Lage in der Hauptstadt machte diesen Planungen wenige Tage vor dem Termin einen Strich durch Rechnung. Kurzerhand wurde etwas gänzlich Neues ausprobiert. Das Programm der Sitzung wurde auf Wesentliches komprimiert und erstmals fand eine Sitzung eines Sachausschusses als Videokonferenz via Zoom statt. So konnte der SachA InFü das erste Mal seit Februar wieder gemeinsam als Gruppe inhaltlich arbeiten und mit dem Stellvertreter des Inspekteurs Luftwaffe, Generalleutnant Dr. Ansgar Rieks auch einen hochkarätigen Referenten gewinnen, der interessante Impulse zum Thema „Digitalisierung und Führung“ setzte.
Ein Thema, welches angesichts der äußeren Lage wohl den SachA, die GKS und die gesamte Bundeswehr noch eine ganze Weile beschäftigen wird. Im Anschluss stellte Oberstleutnant Tobias Brösdorf aus dem Verteidigungsministerium das Projekt „Innere Führung -heute“ vor, und brachte den SachA auf den aktuellen Sachstand, welche Ergebnisse und konkrete Umsetzungen die Befragungen der Truppe ergeben hat.
Auf dieser digitalen Sitzung konnte außerdem die Arbeit zum Thema Telearbeit/mobiles Arbeiten abgeschlossen werden. In Kürze wird hierzu unser Flyer erscheinen. Ein thematischer Schwerpunkt, der den Sachausschuss seit einem Jahr beschäftigt und mit dessen Beschäftigung wir aus heutiger Sicht den realen Entwicklungen deutlich voraus waren. Ein Vorsprung auf den der SachA gerne verzichtet hätte, aber moderne Zeiten erfordern moderne Lösungen. So bleibt nach der Premiere vom Wochenende festzustellen, ja die GKS kann auch modern und unter widrigen Bedingungen arbeiten, aber der gesamte SachA freut sich dennoch, sobald die Lage sich wieder entspannt, wieder persönlich zusammenzutreten.
Autor: Sebastian Kaup, Fähnrich zur See
Bereich Süd wählt einen neuen Vorstand!
Jünger und weiblicher!
Frischer Wind, statt alter Wein in neuen Schläuchen!
Nur „fast“ (bedingt durch epidemische Lage im Jahr 2020) turnusgemäß führte die Gemeinschaft Katholischer Soldaten – Bereich Süd auf der Dekanatsarbeitskonferenz 1/2020, zu welcher der Katholische Leitende Militärdekan Artur Wagner vom Katholischen Militärdekanat München die Delegierten aus den Pfarrgemeinderäten und die Kreisvorsitzenden der Gemeinschaft Katholischer Soldaten sowie deren Bereichsvorsitzenden und dessen Stellvertreter vom 09.10.2020 bis zum 11.10.2020 ins Allgäuhaus Wertach eingeladen hat, die Wahl ihres Bereichsvorstandes durch, bei welcher Herr Leutnant Marcel Rost, der bereits bei den verschiedensten Veranstaltungen der GKS an entscheidender Stelle mitgewirkt hat und daraus resultierend, neben seinem theoretischen Wissen über den Verband, auch über einen soliden Erfahrungsschatz an der Basis/auf der Kreisebene der Gemeinschaft verfügt, zum neuen Vorsitzenden für den Bereich Süd gewählt wurde.
Zu seinen Stellvertretern/zu seiner Stellvertreterin wurde Herr Oberstleutnant Hermann Hofer, Frau Leutnant Miriam Cieslar, Herr Stabsfeldwebel Werner Eickmann und Herr Oberstabsfeldwebel a. D. Reinhard Kießner gewählt, welche, wie bereits auch schon zuvor Herr Leutnant Marcel Rost, die Wahl dankend angenommen haben. Im Anschluss daran wurde Herr Stabsfeldwebel a. D. und Oberstabsfeldwebel d. R. Burkhard Küttner wieder zum Bereichsgeschäftsführer berufen, wodurch auch dieses immens wichtige Feld im Verband zur Zufriedenheit aller Anwesenden erneut mit einem äußerst verantwortungsbewusst handelnden Mitglied der Gemeinschaft besetzt werden konnte.
Nun folgten die Glückwünsche, der aktuellen Situation geschuldet natürlich ohne das gewohnte Händeschütteln bzw. den „Schlag“ auf die Schulter.
Hier gratulierten, neben den Delegierten aus Baden-Württemberg und Bayern sowie deren Angehörigen, auch Herr Militärdekan Artur Wagner, Herr Militärdekan Alexander Prosche (Geistlicher Beirat der GKS auf Bereichsebene) und Herr Oberstleutnant Gereon Gräf (Vorsitzender des Katholikenrates beim Katholischen Militärbischof) den „frisch“ Gewählten und wünschten ihnen viel Glück, Erfolg sowie Gottes reichen Segen für deren Arbeiten und Wirken in der Katholischen Militärseelsorge und insbesondere in der Gemeinschaft Katholischer Soldaten.
Text: Hauptmann Stefan Nüßle, Vorsitzender GKS-Kreis München
Bild: Oberleutnant Theodor Forstner/Hauptmann Stefan Nüßle
3. GKS-Online-Seminar
GKS / Berlin / Online-Seminar / Technik und ihre ethische Bewertung und Begleitung
Herzliche Einladung zum GKS-Online-Seminar
Technik und ihre ethische Bewertung und Begleitung – das geht uns alle an!
Alle Bereiche des Lebens auf dieser Erde, egal ob im Privaten oder im Beruf, im Nahbereich oder global gesehen, werden zunehmend von Technik bestimmt und durch sie geprägt. Dies bringt große Vorteile und großen Nutzen mit sich, birgt aber auch viele Gefahren.
Dabei ist Technik an sich ganz selten ausschließlich gut oder schlecht. Erst in ihrer Anwendung tritt diese Unterscheidung zutage.
Technik bedarf deshalb einer ethischen Begleitung und Einordnung, die sich sowohl mit der konkreten Technik, ihren „Chancen und Risiken“ und ihrem konkreten Einsatz befasst, die aber auch sehr grundsätzlich ein ethisches Gerüst für die Bewertung von Technik bietet. Dabei muss sich dieses ethische Gerüst permanent weiterentwickeln, da sich auch die Technik und ihre Anwendungen rasant und beständig fortentwickeln.
Was können wir aus unserem christlichen Glauben zu einem solchen Wertegerüst und der konkreten Anwendung auf den Einzelfall beitragen? Was ist besonders im Bezug auf techni-sche Anwendungen im Bereich militärischer Anwendungen zu beachten?
Wir freuen uns ganz besonders, dass der Stellvertreter des Inspekteurs der Luftwaffe, Generalleutnant Dr. Ansgar Rieks, uns bei diesem wichtigen Thema als Impulsgeber und Gesprächspartner zur Verfügung stehen wird. Denn als engagiertem Katholiken und Vertreter der katholischen Soldatinnen und Soldaten im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist es ihm ein Anliegen, den Glauben und daraus resultierende ethische Überzeugungen im-mer wieder mit unserem Leben und Alltag und besonders auch mit dem Beruf des Soldaten und den spezifischen Herausforderungen, die dieser mit sich bringt, in Verbindung zu setzen.
Generalleutnant Dr. Rieks wird einen Einführungsimpuls halten und danach wird viel Zeit sein, um miteinander über diese Thematik, die uns alle angeht, ins Gespräch zu kommen.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 13.10.2020 von 19.30 – 21.00 Uhr statt.
Alles was Sie zur Teilnahme brauchen ist ein Smartphone oder ein PC (idealerweise mit Mikro und Kamera). Die Veranstaltung wird über das Online-Portal Zoom stattfinden, Sie müssen aber nicht bei Zoom registriert sein.
Um alles gut vorbereiten zu können, bitten wir um Anmeldung bis zum 12.10.2020, 8.00 Uhr unter:
Zeitgerecht vor der Veranstaltung wird Ihnen dann eine Mail mit den Zugangsdaten und weiteren Hinweisen zugesandt.
Gerechtigkeit schafft Frieden
Von Josef König
Die zum Credo stilisierte Einsicht, dass „Gerechtigkeit Frieden schafft“, zählt zu den Grundüberzeugungen der Katholiken weltweit. Zugleich markiert dieses Credo einen zentralen und unwidersprochenen Baustein der Friedenslehre und Verkündigung der Päpste und des kirchlichen Lehramtes. Die Einsicht, dass Gerechtigkeit als ein wesentliches Werk zu einem Gelingenden eines irdischen Friedens zählt, geht auf die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils und in Folge ihre weiteren lehramtlichen Vertiefungen zurück.
Der Friede, so heißt es im II. Vatikanischen Konzil und in den Verweisen auf biblische Quellen ist mehr als die Abwesenheit von Krieg oder das „Gleichgewicht entgegengesetzter Kräfte” (Gaudium et spes 77). Friede wird als „Werk der Gerechtigkeit” (Jesaja 32,17) und „Frucht der Liebe“ (Eph 2,14) verstanden. Es gilt, einen theologisch inspirierten Friedensbegriff mit dem eines politisch begründeten kompatibel zu machen. Neudeutsch wird dies als „anschlussfähig zu machen“ ausgedrückt, eine Aufgabe, die unter den sich laufend verändernden außen- und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen ihre Gültig- und Notwendigkeit besitzt.
„Von hoher theologischer und ethisch-moralischer Warte“
Die Kirche in Deutschland dokumentierte in zwei Hirtenworten ihre jeweilige Sicht auf den Frieden in der Welt, zwischen den Staaten und Völkern und mit einem besonderen Blick auf den Dienst des Soldaten. Am 18. April 1983 veröffentlichten die deutschen Bischöfe ein Hirtenwort mit gleichlautender Überschrift: „Gerechtigkeit schafft Frieden“. Die von Helmut Kohl (CDU) zu diesem Zeitpunkt geführte Bundesregierung bezog unmittelbar nach dem Erscheinen Stellung: „Das Hirtenwort nimmt von hoher theologischer und ethisch-moralischer Warte Stellung zum zentralen Problem unserer Zeit, der Wahrung und der Sicherung des Friedens in Freiheit“, so der Beginn der Stellungnahme der Bundesregierung.
Es wird vermutet, dass diese Einordnung des Hirtenwortes u. a. auf den 1991 verstorbenen Schweizer Priester und Bonner Professor für Moraltheologie Franz Böckle zurückgeht, der vor allem während der großen friedensethischen Debatte seit dem NATO-Doppelbeschluss von 1979 maßgeblicher Berater des Bundeskanzlers war. „Von hoher theologischer und ethisch-moralischer Warte“ – wer den Politjargon kennt, der weiß, was hinter einer solchen Formulierung steckt; bösartig könnte man sie so übersetzen: „Vergiss das, es ist nichts Praktisches“. Am 27. September 2000 wurde unter der Leitidee vom „Gerechten Frieden“ wegen grundlegender und folgenreicher Veränderungen der außen- und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen das Hirtenwort von 1983 fortgeschrieben, es ist seit 20 Jahren das grundlegende Dokument der deutschen Bischöfe mit Blick auf ihre friedensethische Gesamtschau und die Einordnung des Dienstes der Soldaten in dieser Perspektive.
Die Evangelischen Kirchen (EKD) schlossen sich der Idee vom katholisch vorformulierten „gerechten Frieden“ weitgehend an. Mir scheint, dass die Bereitschaft der Politik, sich auf eine konstruktive Auseinandersetzung mit der Deutung der Perspektive der Kirche zur Frage eines „Gerechten Friedens“ nachgelassen hat. Anlässlich einer internationalen Abrüstungskonferenz im Vatikan „für eine atomwaffenfreie Welt und integrale Abrüstung“ im November 2017 verurteilte Papst Franziskus den Besitz von Atomwaffen sowie das fortdauernde globale Wettrüsten scharf. „Wenn man allein an die Gefahr einer versehentlichen Explosion als Folge irgendeines Fehlers oder Missverständnisses denkt, sind die Drohung mit Atomwaffen wie schon ihr Besitz mit Nachdruck zu verurteilen“, sagte er. „Ihr Besitz“ – das war eine Abkehr der bis dahin gültigen Friedenslehre der Kirche. Auch dies hatte, so hat es den Anschein, niemanden so richtig „vom Hocker gerissen“.
Wer verfolgt und reflektiert schon kirchliche Dokumente, die mit großer Akribie und Sachkompetenz erarbeitet werden, über das kirchliche Milieu hinaus? Der Heilige Vater durfte sich mit seinen Einlassungen zur nuklearen Rüstung der vorbehaltslosen Zustimmung der internationalen katholischen Friedensbewegung Pax Christi gewiss sicher sein. Aber um die geht es nicht vorrangig.
„Wir sind nicht mehr die großen Player“
Der Katholische Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck, lässt kaum eine Gelegenheit aus, der etablierten Politik in Deutschland das zu spiegeln, was aus Sicht der Kirche gesagt werden muss. Er tat dies sehr frühzeitig mit Blick auf die Beschaffung unbemannter bewaffneter Drohnen, die über ihre Funktion aufzuklären, hinausgehen. Ob es nachhaltige Wirkung zeigt, steht auf einem anderen Blatt. Antworten auf die nachlassende Wirkung der Kirche(n) auf Politik und Zeitgesehen gab unlängst der Präsident des Zentralkomitees der Katholiken in Deutschland (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg: „Wir sind nicht mehr die großen Player, die automatisch wahrgenommen werden.“ Ob dieses Eingeständnis weiterhelfen wird? Es bleibt abzuwarten, wie die etablierte Politik auf diese Selbstsicht der organisierten Katholiken reagieren wird. Sicher bin ich mir, dass der Synodale Weg über die binnen-kirchliche Selbstvergewisserung des eigenen Versagens im Skandal des sexueller Missbrauchs an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz nicht folgenlos bleiben darf. Wer jedoch auf die Zeit des Vergessens setzen wollte, der versündigt sich erneut und sorgt mit dafür, dass Auffassungen der Kirche über Gerechtigkeit, den Krieg und den Frieden in die Bedeutungslosig- und Beliebigkeit abdriften werden.
Die Ächtung der Atomwaffen als Beginn nuklearer Abrüstung
Stellungnahme des GKS-Sachausschusses Sicherheit und Frieden zum Positionspapier von Justitia et Pax
Für die Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS) ist das Positionspapier der Deutschen Kommission Justitia et Pax zur „Ächtung der Atomwaffen als Beginn nuklearer Abrüstung“ vom Juli 2019 ein wichtiger Beitrag zur sicherheitspolitischen Diskussion.
Die GKS weiß sich mit Justitia et Pax in dem Ziel einig, auf dem Weg zu einer friedlichen Welt Nuklearwaffen abzuschaffen. In gleicher Weise fordern auch wir, in der jetzigen instabilen Lage und nach Kündigung des INF-Vertrages neue Verhandlungen zu einer nuklearen Abrüstung zu initiieren und die Weiterverbreitung von Nuklearwaffen zu verhindern.
Mit Justitia et Pax stimmen wir in der Bewertung überein, dass ohne Vertrauen keine Abrüstung zu erreichen ist.
Die GKS sieht aber keine Veranlassung, die 1983 in der Erklärung der deutschen Bischöfe „Gerechtigkeit schafft Friede“ vertretene und 17 Jahre später in „Gerechter Friede“ bestätigte Auffassung als obsolet zu betrachten, nach der die Strategie der nuklearen Abschreckung nur befristet und ethisch nur zusammen mit der Pflicht tolerierbar sei, mit allen Anstrengungen nach Alternativen zur Androhung zum Einsatz von Massenvernichtungswaffen zu suchen.
Bei einer nüchternen Beurteilung der sicherheitspolitischen Lage ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren zunehmend Misstrauen und nicht Vertrauen in den internationalen Beziehungen zugenommen hat; siehe die russische Annexion der Krim und die Intervention in der östlichen Ukraine oder die nukleare Bedrohung durch Nordkorea.
Das größte Risiko für Deutschland in einer konventionellen Bedrohungslage ist die Abkopplung von den USA. Deutschlands, Europas, Japans und Südkoreas Sicherheit hängen von den USA und ihrer nuklearen Abschreckungsfähigkeit ab. Mit einer rein konventionellen Rüstung und mit nationalen Antworten wäre dieses Maß an Sicherheit nicht zu erreichen, vor allem vor dem Hintergrund der hybriden und asymmetrischen Bedrohung in unserer modernen Zeit. Vielmehr würde durch eine einseitig vollständige nukleare Abrüstung die internationale Lage noch instabiler und bewaffnete Konflikte dadurch wahrscheinlicher werden.
Die GKS ist der Auffassung, dass eine Ächtung der Nuklearwaffen derzeit nicht geboten ist
Folglich kann eine totale atomare Abrüstung nur Ergebnis einer politischen Entspannung sein und nicht an ihrem Anfang stehen. Vielmehr könnte sich angesichts der Tatsache, dass das nukleare Wissen in der Welt ist, eine solche sogar als Willkürhandeln begünstigend und damit ethisch falsch erweisen.
Die GKS ist daher der Auffassung, dass die bedingte Tolerierung der nuklearen Abschreckung mangels überzeugend die Wahrscheinlichkeit bewaffneter Konflikte reduzierender Alternativen weiterhin angemessen und eine Ächtung der Nuklearwaffen derzeit nicht geboten ist.
Eine Welt ohne Nuklearwaffen ist vorerst nicht zu erreichen. Dennoch ist dieses Ziel entschlossen im Auge zu behalten und die Energie darauf zu konzentrieren, durch Verhandlungen, vertrauensbildende Maßnahmen wie Rüstungskontrolle und der Verlängerung bestehender Verträge (z. B. „NEW START“) sowie konkrete Abrüstungsschritte in Einzelbereichen zu erzielen, um nicht in die Falle eines neuen Rüstungswettlaufes unbekannten Ausmaßes zu geraten.
Bis zum Erreichen einer nuklearfreien Welt sollte in dem Bereich nuklearer Sicherheit tätigen Menschen und Staaten nicht die moralische Integrität abgesprochen, sondern sie in ihren differenziert-anspruchsvollen Bemühungen unterstützt werden, den Frieden in der Welt zu erhalten und zu stärken.
Erläuterungen zum Positionspapier von „Justitia et Pax“
Die nukleare (Ab-)Rüstung markiert einen zentralen Bestandteil der friedensethischen Debatten des 20. und 21. Jahrhunderts. Gerade in Deutschland war die Furcht vor der immensen Zerstörungskraft nuklearer Waffen stets präsent, weil das geteilte Deutschland ein potenzielles Einsatzgebiet während des Kalten Krieges war. Doch die Fragen um die Notwendigkeit solcher Waffensysteme sowie deren ethische und rechtliche Beurteilung bewegen nicht nur die Menschen in Deutschland, sondern weltweit.
Wiederholt hat sich daher die katholische Kirche der nuklearen Bedrohung zugewandt. So betonen die deutschen Bischöfe in ihrem Hirtenwort „Gerechter Friede“ aus dem Jahr 2000 die damalige friedenstheologische Position, „dass die Strategie der nuklearen Abschreckung nur befristet und verbunden mit der Pflicht, mit allen Anstrengungen nach Alternativen zur Androhung von Massenvernichtungswaffen zu suchen, ethisch toleriert werden könne“. (Gerechter Friede 2)
Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen und neuerer päpstlicher Äußerungen hat die Deutsche Kommission „Justitia et Pax“ diese Position einer kritischen Überprüfung unterzogen. Sie kommt zu dem Schluss, dass die bedingte Zustimmung zum Besitz von Atomwaffen ethisch nicht mehr zu rechtfertigen sei. Der Einsatz für eine friedliche Welt verlangt viel mehr eine internationale Ächtung von Atomwaffen und eine gemeinsame Abrüstung.
Mehr Informationen:
Die Ächtung der Atomwaffen als Beginn nuklearer Abrüstung.: https://www.justitia-et-pax.de/jp/publikationen/pdf/guf_137.pdf
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben –
und so gilt: Akademie Oberst Dr. Helmut Korn – Fortsetzung folgt in 2021
GKS / Berlin
Seit 1987 führt die Gemeinschaft Katholischer Soldaten in der Regel alle zwei Jahre die Akademie Oberst Dr. Helmut Korn als ihre Bildungsveranstaltung durch. Sie verfolgt damit die Absicht, insbesondere junge Soldatinnen und Soldaten aller Dienstgrade zum persönlichen Nachdenken über die ethischen Grundlagen des Soldatenberufes anzuregen. Für den verantwortlichen Umgang mit Umgang mit Gewaltmitteln, wie er vom Soldaten zu fordern ist, sind Kenntnisse zu erwerben, die zur Urteilsfähigkeit führen. Ein solches Ziel ist zeitlos und nie wirklich abschließend erreicht. So sind z.B. neue technologische Möglichkeiten zugleich neue Herausforderungen für die eigene, ethisch fundierte Auseinandersetzung.
Dieser Aufgaben will sich die GKS auch in der Zukunft weiterhin stellen, der Bedarf erscheint uns ungebrochen. So war in diesen Tagen die Durchführung der nächsten Akademieveranstaltung in Würzburg vorgesehen. Schon im Frühjahr wurde deutlich, dass auch diese Veranstaltung Coronabedingt nicht durchführbar sein würde. Sie wurde daraufhin in das Folgejahr verschoben und ist jetzt für den Zeitraum 07. – 10.11.2021 in Leitershofen (Nähe Augsburg) vorgesehen. Dass diese Planung unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Coronalage steht, erklärt sich von selbst.
Unter dem Leitthema „Handeln braucht Ordnung? – Soldat in neuer Welt!“ wollen wir uns dann mit aktuellen Herausforderungen für jede Soldatin und jeden Soldaten sowie den Grundlagen für eine eigene Positionierung auf soziologischer, ethischer und weiterer Grundlage auseinandersetzen. Dabei werden Fragen wie „Wie geht der Mensch mit Veränderung um?“ und „Welche Anhalte können für ein Leben in Veränderungen gelten?“ behandelt werden. Nach grundlegende Beiträgen soll dabei vor allem das Gespräch untereinander angeregt werden, da es um den jeweils persönlichen, aktiven Umgang mit Veränderungen in allen Lebensfeldern der Einzelnen gehen wird.
Eine solche Veranstaltung lebt natürlich nicht ausschließlich von fundierten Vorträgen, sondern ganz entscheidend vom Interesse und der aktiven Mitwirkung der Teilnehmenden. Das wird auch im nächsten Jahr so sein und so wird die Veranstaltung angelegt. Daher sollten sich alle Interessierten schon jetzt den Termin vormerken und mit dem Durchführungsteam darauf hoffen, dass wir dann über Corona als unvorhersehbare Veränderung sprechen und nicht mehr so weitgehend beeinflusst werden, wie es noch immer der Fall ist.
Ich freue mich schon jetzt auf Ihre Teilnahme und interessante Begegnungen!
Rüdiger Attermeyer
In den Weinbergen von Mayschoß und auf der Saffenburg
GKS / Kreis Bad Neuenahr-Ahrweiler / Rotweinwanderweg nach Mayschoß
Die Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS) Bad Neuenahr-Ahrweiler/Grafschaft in den Weinbergen von Mayschoß und auf der Saffenburg.
Der Rotweinwanderweg nach Mayschoß bot den Wanderern der GKS herrliche Wege durch die Weinlagen, wunderschöne Aussichten auf die Saffenburg und Sonne satt im Spätsommer.
Auf der Terrasse des Michaelishofes konnte die Wahl des Vorstandes durchgeführt werden. Der alte Vorstand mit Oberst Bernhard Schneider und Stabshauptmann a.D. Michael Wilke an der Spitze wurde im Amt bestätigt.
Eine kleine Andacht in der Kirche St. Nikolaus und Rochus endete mit dem Gebet der GKS um Beistand des hl. Geistes.
Gestärkt konnte der steile Anstieg zur Saffenburg bewältigt werden. Sie ist die älteste Burg im Ahrtal, heute eine Ruine auf 253m mit herrlichem Blick auf das Ahrtal und die Berge der Eifel.
Text. M. Wilke
Auf gemeinsamen Wegen
GKS / Berlin / Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten (AKS)
Die Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS) und die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten (AKS) in Österreich haben sich entschlossen, eine Partnerschaft einzugehen. Es sind die gemeinsamen Intentionen der Königsteiner Grundsätze und der Leitlinien der AKS, das gleiche Selbstverständnis sowie die gleichen Problemlagen der katholischen Soldaten beider Länder in Dienst, Gesellschaft und auch Kirche, die diese Partnerschaft ermöglicht.
Als am 15. Oktober 1956 die ersten Rekruten zum österreichischen Bundesheer (ÖBH) einrückten, traten auch die ersten vier katholischen Militärseelsorger ihren Dienst an. Das waren nicht viele, sodass sich bald Soldaten aller Dienstgrade zusammengefunden haben und sie unterstützten. Damit war der Grundstein für die heutige „Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten“ (AKS) gelegt. Die Gründungsinitiative setzte im Jahre 1962 Generalmajor Dipl.-Ing. Friedrich Janata . Die konstituierende Sitzung fand dann am 28. Februar 1969 in Wien statt. Das Statut des Militärordinariates der Republik Österreich vom 21. März 1989 bezeichnet die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten als die „Katholische Aktion im Jurisdiktionsbereich des Militärbischofs“. Das Pastoralkonzept der römisch-katholischen Militärseelsorge vom September 2005 zählt die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten ausdrücklich zu den Trägern der Militärseelsorge. Sie ist im Katholischen Laienrat Österreichs vertreten, unterhält internationale Kontakte und engagiert sich vor allem im Apostolat Militaire International (AMI). Zwischen der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten und der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Soldaten (AGES) im österreichischen Bundesheer besteht seit jeher eine gute Zusammenarbeit.
Unser Selbstverständnis
Heute ist die Gesellschaft oberflächlich geworden. Egoismus, Werteverfall, Gewinnstreben und Leistungsdruck stehen im Vordergrund. Der Mensch scheint zweitrangig. Das Leben als solches steht zur Disposition. Für Glauben, Frömmigkeit und Frohbotschaft scheint nur wenig Platz zu sein. Vor allem bei der Jugend, aber auch bei den Älteren, führt das zu großer Verunsicherung und der Frage, nach dem Sinn ihres Lebens. Viele werden damit nicht fertig, betäuben sich mit Drogen oder flüchten in den Suizid. Es gibt aber immer noch viele, die: Orientierung für ihr Leben suchen, aber noch nicht auf den Glauben gestoßen sind,
diesen Glauben suchen, ihn aber nicht wirklich finden können und
an Gott glauben, diesen Glauben aber nicht vertreten können.
Indem die Angehörigen der AKS „Das Wort Gottes glaubhaft vorleben und vermitteln“, wollen sie ihnen helfen und die Suchenden für den Weg des Glaubens gewinnen als Antwort auf ihre Sinnfrage. Die AKS versteht sich daher als eine Gemeinschaft katholischer Soldaten, die dem christlich-katholisch orientierten Soldaten in Beruf und Ruhestand Heimat bieten, in Lebensfragen beistehen und den christlichen Glauben als Lebensorientierung näher bringen will. Sie möchte Partner sein auf der Suche nach Gott. Die Eucharistie ist hierbei das zentrale Element, Gebet und Schrift die Grundlage.
Unsere Ziele und Aufgaben
Ziel der AKS ist die Verbreitung und Vertiefung christlichen Glaubens unter den Angehörigen des Bundesheeres. Ihr Wirken orientiert sich am „Dekret über das Apostolat der Laien“ des II. Vatikanischen Konzils. Seitens des Militärbischofs handelt die AKS nach dem Prinzip der Subsidiarität in Eigenverantwortlichkeit, jedoch im Einklang mit den pastoralen Leitlinien. Vorwiegende Aufgabe ist das aktive Engagement im Rahmen der katholischen Militärseelsorge und der pastoralen Betreuung der Soldaten und Angehörigen des Bundesheeres.
Die wichtigsten Anliegen sind die religiöse Fortbildung, das Vermitteln und Vorleben des katholischen Glaubens im Dienstbetrieb, die Vereinbarkeit von Dienst und Familie und die Erhaltung und Entfaltung christlichen Lebens im ÖBH: „Gott seinen Platz im Heer einräumen!“
Darüber hinaus gilt es, christliche Wertvorstellungen und Normen sowie mehr Gerechtigkeit und Nächstenliebe im ÖBH zu verwirklichen und das Verständnis für die ethische Berechtigung des Dienstes als Soldat in der Öffentlichkeit und in der Kirche zu begründen. Frieden und Friedenssicherung, Grundfragen einer gerechtfertigten Verteidigung, die ethischen Grenzen des Einsatzes von Gewalt und Menschenrechte sind ebenfalls zentrale Themen für die Arbeitsgemeinschaft.
Unsere Organisation
Die Organisation der Arbeitsgemeinschaft folgt der Diözesanstruktur der katholischen Militärseelsorge. Bei jeder Dekanats- und Militärpfarre besteht eine Arbeitsgemeinschaft, der bis zu 30 Mitglieder angehören und die den AKS-Ausschuss des Militärpfarrgemeinderates (MPGR) bilden. Die Vorsitzenden der einzelnen AKS-Ausschüsse und die geschäftsführenden Vorsitzenden der MPGR bilden den Hauptausschuss, der gewöhnlich zweimal jährlich zusammentritt. Er ist das eigentliche Leitungsgremium und vor allem für die Beschlussfassung über die Schwerpunkte der Laienarbeit zuständig. Den Vorsitz im Hauptausschuss führt der Präsident, ihm zur Seite steht das Präsidium mit zwei Vizepräsidenten, dem geistlichen Assistenten und dem Generalsekretär.
Tätigkeit der AKS ist Dienst
Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Auf Anordnung des Bundesministers für Landesverteidigung gilt ihre Tätigkeit als Dienst: „Die AKS erfüllt im Rahmen der römisch-katholischen Militärseelsorge wesentliche Aufgaben zur Unterstützung und pastoralen Betreuung der Angehörigen des Militärordinariates. Ihre Tätigkeit liegt im Interesse des österreichischen Bundesheeres und der Heeresverwaltung und ist Dienst. Die Kommandanten und Dienststellenleiter haben den Organen der AKS jede erforderliche Unterstützung zu gewähren und ihnen in der Erfüllung ihrer pastoralen Aufgaben behilflich zu sein.“ (28. Katholische Militärseelsorge; Statut der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten im Bundesheer – Fassung 2011, Erlass vom 28. Februar 2011, GZ S90594/15-Präs/2011, BMLVS VBl.I 28/2011, WIEN 16 03 2011)
Grundlage für eine Partnerschaft
Dazu zwei Aussagen: „Wir sind Kirche mit und unter den Soldatinnen und Soldaten. Wir sind gemeinsam unterwegs mit den Soldatinnen und Soldaten, um zu zeigen: Sie gehören zur Kirche und die Kirche ist bei ihnen. Gemeinsam unterwegs sein heißt, nicht nur zusammen eine Wallfahrt zu unternehmen oder miteinander einen Auslandseinsatz zu erleben, sondern in Gemeinschaft nach Gott zu suchen und den Weg des Glaubens zu gehen.“ (Zitat aus den Leitsätzen der Katholischen Militärseelsorge der Deutschen Bundeswehr)
„So wichtig Priester und Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten in der Seelsorge sind, so sehr ist doch der Grundauftrag jedes katholischen Christen vor Ort, selbst für die Einsichtigkeit des Glaubens Zeugnis zu geben, das das Leben aufzuschlüsseln und zu gestalten hilft. Wenn dies nicht in den Kasernen, in den konkreten alltäglichen Herausforderungen, in den Einsätzen im Ausland geschieht, geht eine wesentliche Lebensquelle des Christseins und einer glaubwürdigen Kirche verloren.“ (Militärbischof von Deutschland Dr. Franz-Josef Overbeck in einer Predigt anlässlich des Pontifikalamtes im Hohen Dom zu Fulda und dem Festakt „50 Jahre Königsteiner Offizierskreis und Gemeinschaft Katholischer Soldaten“ am 8. November 2011, bei dem eine hochrangige österreichische Delegation der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten zu Gast war.)
Diese von seiner Exzellenz dem deutschen Militärbischof in Bezug auf die GKS vermittelte Botschaft, lässt sich deckungsgleich auch auf das österreichische Pendant, die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten (AKS) ummünzen. GKS und AKS sind Partner indem sie:
„Das Wort Gottes glaubhaft vorleben und vermitteln“
Das Wort Frieden im Islam
Artikel erschienen im AUFTRAG 306, S. 42 - 45
Frieden ist ein Wunsch, den jeder Mensch, der auf dieser Erde lebt, sich wünscht. Der Frieden schließt Individuen, Gesellschaften und Völker ein. Im Quran wurde das abgeleitete Wort „Frieden“ in mehr als achtzig Versen bei verschiedenen Gelegenheiten erwähnt. Die Bedeutungen beziehen sich auf verschiedene Themen wie Reinheit des Herzens, menschliche Zusammenarbeit, innere Ruhe und innere Sicherheit. Das Wort Frieden wurde im Quran insgesamt 42 Mal erwähnt. Es leitet sich in der arabischen Sprache aus dem Wort „Sa-li-ma“ ab, was Frieden, Friedensgruß, Unversehrtheit, Hingabe und Ergebenheit, Versöhnung und frei von jedem Mangel bedeutet.
Das Islamische Zentrum Al-Nour, auch bekannt als Al-Nour Moschee, wurde 1993 gegründet und ist seit 2019 im Stadtteil Hamburg-Horn zuhause.
Die Al-Nour Moschee grenzt sich zu den meisten anderen islamischen Gemeinden durch die kulturelle Vielfalt seiner Besucher ab. Die Gläubigen, welche die Moschee besuchen, stammen aus über 30 Nationen und bestimmen den weltoffenen Charakter des Zentrums. Neben Arabern aus dem Nahen Osten und Nordafrika zählen ebenso Schwarzafrikaner sowie Asiaten von Afghanistan bis Indonesien und Deutsche zu den regelmäßigen Besuchern.
Alle Aktivitäten werden entweder in deutscher Sprache angeboten oder ins Deutsche übersetzt.
Die angesprochene Vielfalt zeigt sich nicht nur in der kulturellen Herkunft, sondern auch in den unterschiedlichen gesellschaftlichen Schichten, aus denen die Gemeindemitglieder stammen. Außer Studenten und einfachen Arbeitern besuchen ebenso Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure und Kaufmänner die Al-Nour Moschee.
Regelmäßig werden Moscheeführungen für Schulen, interessierte Personengruppen, aber auch für Behörden und Studentengruppen der Universität gehalten.
Das Islamische Zentrum ist Mitglied des Zentralrats der Muslime in Deutschland Landesverband Hamburg. Der Vorstandsvorsitzende unserer Gemeinde, Herr Daniel Abdin, ist gleichzeitig der Vorstandsvorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland Landesverband Hamburg.
„Die Vielfalt ist eine von Gott gewollte Sache“
Der Frieden „As-Salam“ ist einer der Namen Gottes im Islam. Und Frieden „As-Salam“ ist der Gruß zwischen den Muslimen und Sicherheit für Andere. Im Quran heißt es: „Oh ihr Menschen, wir haben euch von einem männlichen und einem weiblichen Wesen erschaffen, und wir haben euch zu Völkern und Stämmen zusammengeführt, damit ihr einander kennenlernt. Gewiss, der Geehrteste von euch bei Gott ist der Frömmste von euch.“ (49:13)
Die Vielfalt ist eine von Gott gewollte Sache. Ziel ist, dass man sich kennenlernt und voneinander profitiert und sich gegenseitig bereichert.
Wir lesen im Quran, dass Jesus – Friede sei mit ihm – über Frieden folgendes sprach: Er (Gott) hat mich gütig meiner Mutter gegenüber gemacht. Und er hat mich weder gewalttätig noch unglücklich gemacht. Und der Friede sei auf
mir am Tag, da ich geboren wurde, und am Tag, da ich sterbe, und am Tag da
ich wieder zum Leben auferweckt werde.“ (19:32)
Zum Propheten Muhammad – Friede sei mit ihm – heißt es: Und wir haben dich nur als eine Barmherzigkeit für die Weltenbewohner gesandt. (21:107)
Überall dort, wo Frieden herrscht, werden Kriege und Groll unter den Menschen verabscheut. Es gibt Trost, Ruhe, Freiheit, Liebe und Zuneigung unter den Völkern, unabhängig von ihren unterschiedlichen Überzeugungen, Hautfarben und Sprachen. Sie gehören einem Ursprung an. Sie sind Geschwister in der Menschheit. So heißt es im Ausspruch des Propheten Muhammad: „Ihr alle seid von Adam, und Adam ist aus Erde. Es gibt keinen Vorzug für einen Araber vor einem Nicht-Araber, außer durch die Frömmigkeit.“
Darüber hinaus gehört die Einhaltung von Verträgen, die Verhinderung von Aggressionen, die Bevorzugung des Friedens gegenüber dem Krieg, die Schaffung von Gerechtigkeit sowie die Abwendung von Ungerechtigkeit zu den Grundregeln für die Erreichung des Friedens zwischen Völkern und Gesellschaften.
Niemand darf das Recht eines Menschen verletzen, und niemand darf den anderen unterdrücken. Der Islam versucht, die islamische Nation zu stabilisieren, genauso wie er die muslimischen Beziehungen zu anderen Nationen stabilisieren möchte.
Wir nehmen den Gesandten als Beispiel für das Erreichen von Frieden und Sicherheit in Medina nach seiner Auswanderung dorthin. Er schloss zuerst einen Vertrag zwischen gläubigen Einwanderern und ansässigen Muslimen, dann zwischen Muslimen und Nichtmuslimen in Medina.
Zu dem Inhalt gehörte, dass jeder seine Religion ausüben konnte. Die Muslime haben ihre Religion, so wie Juden und Christen ihre Religion haben. So konnte der Prophet Muhammad den Frieden in der dortigen Gesellschaft aufbauen.
Der Autor:
Imam Samir El-Rajab ist Imam im Islamischen Zentrum Al-Nour, auch bekannt als Al-Nour Moschee. Er hat eine intensive islamisch-theologische Ausbildung absolviert. Seine Hochschulreife erlangte er 1992 auf der weltweit bekannten und zur Azhar-Universität angegliederten Azhar-Schule in Beirut. Im Anschluss begann er ein vierjähriges islamwissenschaftliches Studium an der Universität von Beirut. Das Studium schloss er mit einer zweijährigen Magisterarbeit ab. Die Tätigkeit als Imam, insbesondere das Halten der Freitagspredigt, begann er schon im Laufe seines Studiums. Er ist verheiratet und hat drei Kinder.
Gerechter Krieg
Das geltende Recht auf der UNO-Ebene
Artikel erschienen im AUFTRAG 306, S. 36 - 41
Autor: Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff
Nachruf auf Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff
Während sich der AUFTRAG / Heft 306 in der Versandphase befand, erreichte uns die Nachricht, dass der Freiburger Moraltheologe, Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff, am 18. Juli 2020 an den Folgen eines Unfalls verstorben ist. Mit ihm verliert die Kirche in Deutschland einen exzellenten Theologen, einen einfühlsamen Menschen und einen konstruktiv-kritischen Christen.
Mit seinem 2018 erschienenen Buch, „Kein Ende der Gewalt? Friedensethik für eine globalisierte Welt“, hat er zweifellos friedensethische Maßstäbe aus christlicher Sicht gesetzt.
Die Gemeinschaft Katholischer Soldaten ist Prof. Schockenhoff für den vorliegenden Artikel „Gerechter Krieg: Das geltende Recht auf der UNO-Ebene“, den er wenige Wochen vor seinem Tod verfasst hat, überaus dankbar.
In der nächsten Ausgabe des AUFTRAG werden wir einen ausführlichen Nachruf veröffentlichen.
In einem „Zeit“-Interview hat Prof. Dr. Schockenhoff gesagt: „Das menschliche Leben findet in Gott seine Vollendung. Das ist radikal unanschaulich. Jedes Bild, das wir uns davon machen, kann nur eine Denkhilfe sein.“ Wir sind sicher, dass er Gott nun so schauen kann, wie er ist und empfehlen ihn seinem ewigen Frieden.
Militärdekan
Bernd F. Schaller
Geistlicher Beirat der Gemeinschaft Katholischer Soldaten
Gerechter Krieg
Das geltende Recht auf der UNO-Ebene
Als sich die Bundeswehr in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts erstmals an Out-of-area-Einsätzen im Kosovo oder in Afghanistan beteiligte, herrschte in der medialen Berichterstattung darüber sowie im amtlichen politischen Diskurs eine große Sprachenverwirrung.
Wie sollte diese militärische Beteiligung an NATO-Missionen korrekt bezeichnet werden?
Das Engagement im Kosovo, das sich auf die Planung und Durchführung von Luftschlägen beschränkte, fand in der deutschen Öffentlichkeit unter dem Titel einer „humanitären Intervention“ zum Schutz der albanischen Bevölkerung vor weiteren serbischen Massakern und zur Verteidigung europäischer Wert wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit breite Akzeptanz. Im Afghanistan-Konflikt gestaltete sich die Meinungsbildung widersprüchlicher, weil dort deutsche Soldaten in Bodeneinsätze im Kampf gegen die aufständischen Taliban ihr Leben riskierten.
„Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt“
(Peter Struck)
Dem damaligen Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) gelang mit der Begründung, dass im Zeitalter des internationalen Terrorismus unsere Sicherheit am Hindukusch verteidigt werden müsse, zwar eine griffige Formel, die in der medialen Berichterstattung über den deutschen Einsatz allenthalben zitiert wurde. Doch wurde dieses neuartige militärische Engagement der Bundeswehr in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung nicht als Beteiligung an einem internationalen Kampfeinsatz gegen die Gefahren des Terrorismus, sondern viel eher als Beteiligung an dem Krieg gesehen, den die NATO unter Führung US-amerikanischer Streitkräfte in Afghanistan führe. Die deutsche Bundesregierung versuchte vergeblich, die Sprachhoheit zurückzugewinnen, indem sie auf einer korrekten völkerrechtlichen Bezeichnung des Kampfgeschehens beharrte. Doch gerieten ihre Repräsentanten durch die konsequente Weigerung, das Wort „Krieg“ in diesem Zusammenhang zu benutzen, in der Öffentlichkeit rasch in die Defensive.
„Ja, wir sind im Krieg“
(Karl-Theodor zu Guttenberg)
Spätestens nachdem die ersten Särge gefallener Soldaten in Deutschland eintrafen, verstärkte sich der Verdacht, hinter dem Beharren auf einem korrekten völkerrechtlichen Sprachgebrauch verberge sich ein Beschwichtigungsversuch, der die tatsächlichen Gefahren und Risiken, die deutschen Soldaten in Afghanistan drohten, vor den Augen der Öffentlichkeit herunterspielen sollte.
Als der neu ernannte Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, der von Anfang an Freude an der Rolle fand, einen anderen Politikstil zu präsentieren, die erlösende Floskel „ja, wir sind im Krieg“ sprach, wirkte dies wie ein Befreiungsschlag. Indem er diesen Begriff verwandte, sprach er aus, was alle dachten: Erstmals seit der vernichtenden Niederlage des Zweiten Weltkrieges befand sich Deutschland wieder im Krieg. Diese Tatsache wurde in weiten Teilen der Bevölkerung als eine tiefe Zäsur empfunden. Viele sahen dies nicht als Ausdruck der Bereitschaft des wiedervereinigten Deutschlands an, innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft größere Verantwortung für den Erhalt des Friedens zu übernehmen.
New wars, eine neue Form des Krieges
Die instinktive Ablehnung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr war für viele auf dem Boden der pazifistischen Grundströmung, die sich in der deutschen Bevölkerung nach dem Ende des Kalten Krieges über alle politischen Lager hinweg entwickelt hatte, nur die folgerichtige Konsequenz aus der Überzeugung „nie wieder Krieg!“
Die völkerrechtlich korrekte Bezeichnung des militärischen Engagements der Bundeswehr in Afghanistan, die der Sprachregelung der internationalen Diplomatie und der UNO entspricht, lautet: bewaffneter nichtinternationaler Konflikt. Das Adjektiv „bewaffnet“ verweist auf die gewaltförmigen Kampfmittel, die bei diesem Konflikt zum Einsatz kommen. Die Kennzeichnung als „nichtinternationaler Konflikt“ deutet darauf hin, dass die Streitkräfte der NATO-Staaten, darunter auch die Bundeswehr, auf Ersuchen der afghanischen Regierung deren Bestreben, die Sicherheitslage in ihrem Land zu stärken, durch militärische Unterstützungsmaßnahmen begleiten. Es handelt sich bei dieser Auseinandersetzung nicht um einen Krieg, den souveräne Nationen als unabhängige Völkerrechtssubjekte gegeneinander führen, sondern um eine asymmetrische Auseinandersetzung, in der eine gewählte, demokratische legitimierte Regierung die Sicherheit des Landes gegen aufständische Gruppen verteidigt. Im politikwissenschaftlichen Diskurs werden solche asymmetrischen Auseinandersetzungen als new wars, als neue Form des Krieges bezeichnet.
Gedanken eines prinzipiellen Gewaltverbots
In der Sprache des Völkerrechtes hingegen ist der Begriff des „Krieges“ funktionslos geworden. Die Neuordnung der internationalen Staatengemeinschaft, die nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Gründung der Vereinten Nationen erfolgte, beruht auf zwei Pfeilern: auf der allgemeinen Anerkennung universaler Menschenrechte und auf der Ächtung des Einsatzes militärischer Gewalt zur Lösung politischer, wirtschaftlicher oder kulturell-religiöser Konflikte. Damit wurde das jahrhundertelange Bestreben, den Krieg durch die Normen des humanitären Kriegsvölkerrechtes einzuhegen, auf einer anderen Ebene fortgeführt. Durch die Unterzeichnung der UN-Charta verzichteten die Mitgliedsstaaten feierlich und definitiv auf einen wichtigen Bestandteil dessen, was früher als unverzichtbares Kennzeichen nationaler Souveränität galt: das liberum ius ad bellum, das freie Kriegsführungsrecht. Das System der kollektiven Sicherheit, das durch die Charta der Vereinten Nationen wenigstens der Idee nach errichtet wurde, baut auf dem Gedanken eines prinzipiellen Gewaltverbots auf, dem sich alle Mitglieder der Staatengemeinschaft unterwerfen. Erst von diesem Zeitpunkt an kann das Völkerrecht beanspruchen, ein Friedensvölkerrecht im vollen Sinn des Wortes zu sein.
Vor 1945 hatten souveräne Staaten die völkerrechtlich legitime Möglichkeit, ihre Interessen mit kriegerischer Gewalt durchzusetzen. Sie mussten dabei zwar die Schutznormen des ius in bello, des humanitären Kriegsvölkerrechtes, beachten, doch waren sie in der Entscheidung darüber, ob sie ihre Interessen mit friedlichen oder kriegerischen Mitteln verfolgen wollten, vollkommen frei. Das ius ad bellum, das Recht zum Krieg, stand ihnen jederzeit und überall zu.
Das Recht auf Selbstverteidigung
Der zentrale Bezugspunkt aller völkerrechtlichen Bestimmungen zu den Fragen von Frieden und kollektiver Sicherheit ist das Gewaltverbot, das in Art. 2, Absatz 4 der UN-Charta ausgesprochen ist. Dieses trat an die Stelle der Ächtung des Krieges, die bereits durch den Briand-Kellogg-Pakt in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts vereinbart wurde. Ziel des Gewaltverbotes ist es, den Einsatz militärischer Gewalt in den zwischenstaatlichen Beziehungen zu untersagen. Davon gibt es nur zwei Ausnahmen: das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung im Fall einer bewaffneten Aggression von außen und die Teilnahme an militärischen Interventionen mit einem Mandat des Sicherheitsrates. Das Recht auf Selbstverteidigung, das in Art. 51 der UN-Charta als ein „naturgegebenes Recht“ bezeichnet wird, ist als ein Notrecht gedacht, das nur solange gilt, bis der Sicherheitsrat wirksame Maßnahmen zur Abwehr der Aggression und zur Wiederherstellung der kollektiven Sicherheit ergreift. Ursprünglich war daran gedacht, dass die UNO selbst unter Führung des Sicherheitsrates den Schutz aller Mitglieder der Staatengemeinschaft einschließlich des angegriffenen Staates und auch des Friedensbrechers gewährleistet, wofür die einzelnen Mitgliedsstaaten die notwendigen Streitkräfte zur Verfügung stellen sollten.
Da diese Regelung nie wirksam praktiziert werden konnte, gingen die Organe der UNO – entweder die Vollversammlung oder der Sicherheitsrat – seit dem Korea-Krieg im Jahr 1950 wiederholt dazu über, einzelnen Staaten oder einer bestimmten Staatengruppe ein Mandat zu erteilen, um im Auftrag der gesamten Staatengemeinschaft eine gewaltsame Aggression abzuwehren. Auf dieser Grundlage führen die USA seit den Attentaten von 9/11 auch den von ihnen sogenannten war against terrorism.
Der gerechte Grund
Nicht jeder Verstoß gegen das Gewaltverbot stellt aber einen bewaffneten Angriff im Sinne von Art. 51 der UN-Charta dar, der das Selbstverteidigungsrecht auslöst. Dazu bedarf es vielmehr einer gewissen Erheblichkeit der herbeigeführten Schadenswirkungen. Umstritten ist in der völkerrechtlichen Literatur, ob ein bewaffneter Angriff im Sinne der UN-Charta auch dann vorliegt, wenn Gewaltakte von nichtstaatlichen Akteuren – etwa von der Al-Qaida in Afghanistan oder dem IS in Syrien und im Irak – verübt werden. Im ersten Fall könnte man den Einsatz von NATO-Truppen in Afghanistan als Unterstützung der afghanischen Regierung in der Ausübung ihres Selbstverteidigungsrechtes gegenüber den Taliban bewerten, die von dieser selbst angefordert wurde.
Daneben gibt es eine zweite Residualform legitimer Gewaltanwendung: die militärische Intervention unter einem Mandat des UN-Sicherheitsrates. Sie kann nach Art. 39 der UN-Charta in Betracht gezogen werden, wenn in einem Staat schwerwiegende systematische Menschenrechtsverletzungen wie ethnische Säuberungen oder ein Genozid verübt werden. Diese Form eines militärischen Eingreifens zum Schutz potenzieller Opfer weist noch am ehesten Ähnlichkeiten mit der früheren Denkfigur eines gerechten Krieges auf, da zur ethischen Legitimation solcher humanitärer Interventionen ein Rückgriff auf die Kriterien erforderlich ist, die ursprünglich im Rahmen der Theorie des gerechten Krieges entwickelt wurden.
Danach bedarf es eines gerechten Grundes, der in der Regel durch die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen großen Ausmaßes gegeben ist. Der Bericht einer von der UNO eingesetzten „International Commission on Intervention and State Sovereignty“ (ICISS) nennt in einer erschöpfenden Auflistung im Einzelnen Massenmord, Genozid, ethnische Säuberungen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit. Unter die letzte Kategorie fallen nach Art. 7 Abs. 1 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs Handlungen wie vorsätzliche Tötung, Ausrottung, Versklavung, Vertreibung, Folter, Vergewaltigung, Verfolgung aufgrund ethnischer, kultureller und religiöser Gruppenzugehörigkeit, zwangsweises Verschwindenlassen von Personen und Apartheid, sofern diese Handlungen im Rahmen eines systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung oder in Kenntnis eines solchen Angriffs begangen werden. Dies war etwa bei dem Massaker von Srebrenica im Juli 1995 oder bei dem Völkermord in Ruanda von April bis Juli 1994 der Fall, die von den dort stationierten UN-Blauhelmen in Ermangelung eines robusten Mandates jeweils nicht verhindert wurden.
Humanitäre Intervention
Neben dem gerechten Grund muss eine legitime Autorität die akute Bedrohung des Weltfriedens durch die systematischen Menschenrechtsverletzungen feststellen und einer interventionsbereiten Staatengruppe das Mandat zur Abwehr der Gefahr mit militärischen Mitteln geben. Dem Sicherheitsrat kommt insofern das Monopol der Gewaltlegitimation zu. Völkerrechtlich ist eine ersatzweise Selbstmandatierung durch eine Staatengruppe auch dann nicht vorgesehen, wenn der Sicherheitsrat aufgrund einer Selbstblockade der ehemaligen Siegermächte des Zweiten Weltkrieges nicht tätig werden kann. Dies war beim Kosovo-Einsatz der NATO-Staaten im Jahr 1999 und beim Einmarsch der alliierten Truppen im Irak 2003 der Fall, als die USA bzw. die NATO-Truppen für sich das Recht zum eigenmächtigen Kriegführen ohne UN-Mandat reklamierten und dies als eine treuhänderische Erfüllung des UN-Auftrages ausgaben.
Schließlich ist die rechte Absicht erforderlich: Eine humanitäre Intervention muss von der primären Absicht geleitet sein, eine akute Bedrohung abzuwehren. Allerdings wird die Absicht zu unparteilicher Nothilfe nicht schon dadurch zunichte gemacht, dass in einer gegebenen Konstellation eine Mischmotivation vorliegt, die den intervenierenden Staaten den Entschluss zum Tätigwerden erleichtert, wenn die Intervention etwa den eigenen geostrategischen Interessen oder der Durchsetzung politischer Ordnungsvorstellungen dient.
Weitere Kriterien, die erfüllt sein müssen, um eine humanitäre Intervention zu rechtfertigen, sind die Ultima Ratio, die Verhältnismäßigkeit der gewählten Mittel und die Erfolgsaussicht der Maßnahmen. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Erfolgswahrscheinlichkeit – die UNO-Resolution des Weltgipfels aus dem Jahr 2005 spricht von proportional means and reasonable prospects – folgen aus der Tatsache, dass auch aus Gründen der Nothilfe und zur Abwehr schwerster Menschenrechtsverletzungen ausgeübte Gewalt ein Übel ist, das vielfältige Schäden hervorruft. Daher muss immer geprüft werden, ob der Einsatz militärischer Gewalt tatsächlich das geringere Übel ist, dessen Inkaufnahme sich auch in der Abwägung der voraussichtlichen Folgen rechtfertigen lässt.
Das Recht zur Intervention mit militärischen Mitteln
Die genannten moralischen Rechtfertigungsbedingungen militärischer Interventionen zur Durchsetzung humanitärer Ziele sind durch die Responsibility to Protect-Resolution des World Summit der UNO von 2005 auch als völkerrechtliche Legitimationsbasis anerkannt worden. Die Doktrin der Schutzverantwortung geht davon aus, dass jedem Staat die Pflicht für den Schutz der eigenen Bevölkerung obliegt. Wenn aber ein Staat dieser Pflicht nicht in ausreichendem Maße nachkommt, sei es, dass er dazu nicht in der Lage ist, oder sei es, dass die herrschenden Machteliten diesen Schutz vorsätzlich unterlassen, geht die Schutzverantwortung subsidiär auf die Staatengemeinschaft über. Diese soll zunächst durch vorbeugende Maßnahmen tätig werden, um die Gefahren für die Bevölkerung des betreffenden Staates abzuwehren. Wenn es aber erforderlich ist, umfasst die subsidiäre Schutzverantwortung der Staatengemeinschaft auch das Recht zur Intervention mit militärischen Mitteln.
So, wie es von der Idee einer kollektiven Sicherheitsarchitektur der Staatengemeinschaft ursprünglich gedacht war, sollte die UNO diese in Eigenregie durchführen. Da sich die Mitgliedstaaten jedoch weigern, ihr die dazu erforderlichen Mittel bereitzustellen, kann der Sicherheitsrat der UNO einzelne Staaten oder eine „Koalition der Willigen“ zum Eingreifen ermächtigen. Neben einer solchen von der UNO mandatierten militärischen Intervention gibt es völkerrechtlich eine Intervention auf Einladung, bei der die legitime staatliche Autorität eine Staatengruppe um Hilfe im Kampf gegen Aufständische bittet.
Die Rede vom gerechten Krieg findet im gegenwärtigen Völkerrecht somit keinen Anhaltspunkt mehr. Dennoch wirken in den moralphilosophischen und politikwissenschaftlichen Debatten die Legitimationskriterien weiter, die im Rahmen der Theorie des gerechten Krieges entwickelt wurden. Eine endgültige Überwindung militärischer Gewaltanwendung lässt sich aber nur dadurch erreichen, dass die Staatengemeinschaft eine obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit errichtet, durch deren Anerkennung sich alle Einzelstaaten verpflichten, ihre Konflikte auf friedlichem Wege beizulegen. Dieser letzte Schritt zu einer umfassenden Sicherheitsarchitektur und Friedensordnung erscheint derzeit utopisch. Doch bedarf es in der internationalen Politik auch regulativer Ideen und langfristiger Zielsetzungen, an denen sich politisches Handelns orientieren kann.
„Ich hätte mir mehr gewünscht“
Eine neue Partnerschaft zwischen Europa und Afrika im Fokus der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020
Artikel erschienen im AUFTRAG 306, S.19 - 25
Autor: Günter Nooke,
Persönlicher Afrikabeauftragter der Bundeskanzlerin
Deutschlands Afrikapolitik ist eingebettet in die der EU; die erste Aufgabe der neuen Kommission unter Kommissionspräsidentin von der Leyen war die Formulierung eines Positionspapiers als Grundlage für eine umfassende Strategie mit Afrika. Die Prioritäten Deutschlands sind in das Positionspapier eingegangen, damit Deutschland im Verbund mit der EU und den Mitgliedsstaaten die Ziele seiner Afrikapolitik erreicht. Ich hätte mir mehr gewünscht. Denn gerade an der Afrikapolitik der EU zeigt sich, dass diese Kommission noch lange nicht, wie von ihr behauptet, geopolitisch agiert.
In der sich abzeichnenden geopolitischen Post-Corona-Realität sind eine enge politische Partnerschaft und eine Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika nicht nur für beide Seiten vorteilhaft, sondern schlicht notwendig. Afrika und Europa sind natürliche Partner, verbunden durch ihre gemeinsame Geschichte und die Geografie. Ein wohlhabendes, friedliches und resilientes Afrika ist ein wesentliches Ziel der EU-Außenpolitik.
Politische und wirtschaftliche Wettbewerber
Obwohl die EU Afrikas führender Partner in den Bereichen Handel und Investitionen, Sicherheit, Energie, Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit ist, ist die politische Partnerschaft nicht stark genug, um eine prosperierende, friedliche Zukunft der beiden Kontinente zu sichern und sich gegen politische und wirtschaftliche Wettbewerber zu behaupten. Eine Reihe von anderen geopolitischen Spielern, allen voran China aber auch Russland, die Türkei und Indien verstärken seit Längerem ihr Engagement in Afrika auf der Suche nach politischen Partnern für ihre jeweiligen geostrategischen Interessen oder auch nur auf der Suche nach Rohstoffen und Ackerflächen zum Wohle der eigenen Wirtschaft.
„Europa braucht eine neue, umfassende Afrikastrategie mit dem Ziel, eine starke politische und wirtschaftliche Partnerschaft mit Afrika aufzubauen, die den Interessen und Bestrebungen beider Kontinente gerecht wird“
Die Grundlage hierfür bilden die Erfahrungen aus der politischen Partnerschaft, die seit dem
EU-Afrika-Gipfel in Lissabon 2007 als „Joint Africa EU Strategy“ (JAES) existiert, die Agenda 2063, ein strategisches Konzept der AU zur sozioökonomischen Transformation des afrikanischen Kontinents und das Positionspapier der EU-Kommission.
Neben der politischen Partnerschaft zwischen den beiden Kontinenten im Rahmen der JAES und regelmäßiger Gipfel auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs steht eine aktuell fragmentierte Entwicklungszusammenarbeit: Mit den nordafrikanischen Staaten hat die EU im Rahmen ihrer Nachbarschaftspolitik Assoziierungsabkommen, die beispielsweise die Handelsbeziehungen und die Zusammenarbeit für Bildung und Demokratie regeln. Mit den afrikanischen Staaten südlich der Sahara, den Staaten der Karibik und des Pazifischen Ozeans hat die EU ein gemeinsames AKP-Abkommen, das Armutsbekämpfung zum Ziel hat und sich vor allem auf die Entwicklungszusammenarbeit konzentriert und die gesamte Entwicklungsfinanzierung regelt.
Das AKP-Abkommen ist ein Erbe der kolonialen Vergangenheit Europas und entspricht, gerade bezüglich der regionalen Begrenzung in Afrika, nicht mehr der Realität des 21. Jahrhunderts. Die Handelsbeziehungen mit den Ländern Subsahara-Afrikas werden separat und uneinheitlich geregelt, was die regionale Integration und die wirtschaftliche Entwicklung Afrikas hemmt.
2020 ist entscheidend für die EU-Afrika-Beziehungen
Im Jahr 2020 läuft das aktuelle AKP- Abkommen aus; Brüssel führt zurzeit Verhandlungen für ein Folgeabkommen. Ende Oktober soll der nächste Gipfel der JAES auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs in Brüssel stattfinden. Und ab 01. Juli 2020 bis zum Ende des Jahres hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft inne. In dieser Zeit muss auch über den neuen Haushalt für die nächsten sieben Jahre von 2021 bis 2027 entschieden werden. Davon werden auch die Höhe der Mittel für Afrika, und die Antwort auf die Frage, wofür sie ausgegeben werden können und sollen, abhängen.
Ein umfassendes Kontinent- zu-Kontinent-Abkommen
Afrika und Europa stehen vor gemeinsamen Herausforderungen wie Klimawandel, digitaler Wandel sowie mehrere Krisenherde in Afrika und wachsende Ungleichheit, zu denen nun noch die Corona-Pandemie und die verheerenden sozioökonomischen Auswirkungen derjenigen Maßnahmen hinzukommen, die zur Bekämpfung der Corona-Krise in Europa und Afrika ergriffen wurden.
Um gemeinsam diese Herausforderungen anzugehen, sollten Afrika und Europa den Gipfel als Startschuss für ein neues umfassendes Kontinent-zu-Kontinent- Abkommen nutzen. Dieses Abkommen würde die im neuen APK-Abkommen vorgesehene Afrika-Säule, die Assoziierungsabkommen mit den nordafrikanischen Staaten und Sonderregelungen mit Südafrika ablösen und Zusagen über die gesamte finanzielle Zusammenarbeit der EU mit Afrika enthalten. Dieses Abkommen würde dann auch Handelsbeziehungen zwischen den beiden Kontinenten und Investitionen einheitlich regeln. Die JAES bekäme mit diesem Intercontinental Comprehensive Compact (IC3) schrittweise die Bedeutung, die sie schon immer hätte haben sollen und in den aktuellen geopolitischen und globalen Herausforderungen aus existenziellen Gründen für Europa und Afrika haben muss.
Inhaltlich hat die AU folgende Themen für die umfassende Partnerschaft vorgeschlagen: Frieden und Sicherheit; Migration; Klimawandel sowie Trade und Investitionen, insbesondere die Panafrikanische Freihandelszone. Das deckt sich mit den im Positionspapier der EU vorgeschlagenen Prioritäten. Hinzu kommen die Grüne Wende, digitaler Wandel und aktuell die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen.
Für das neue Abkommen müssen die EU und ihre Mitgliedsstaaten die Art und Weise ihrer Zusammenarbeit mit Afrika anpassen – weg von einer Geber-Nehmer-Mentalität hin zu einer echten Partnerschaft – und dafür sorgen, dass sie sich entsprechend den beiderseitigen Interessen positionieren, auch vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl geopolitischer Akteure in Afrika.
Potenzial der umfassenden Partnerschaft zwischen Europa und Afrika
Afrika hat großes Potenzial: Der Kontinent wächst, die vielen Kinder und jungen Menschen in Afrika sind die Konsumenten von morgen. Auch für den Klimaschutz spielt Afrika eine entscheidende Rolle, nicht nur wegen des weltweit zweitgrößten Regenwaldes im Kongo-Becken, sondern auch aufgrund der vielen günstigen Standorte zur Gewinnung erneuerbarer Energien und dem damit verbundenen Potenzial für die Wasserstoffproduktion. Afrika hat einen enormen Reichtum an Rohstoffen, die aktuell noch zum Großteil unverarbeitet exportiert werden.
Für größere lokale Wertschöpfung und wirtschaftliche Transformation haben die afrikanischen Staaten selbst den Startschuss durch die Etablierung der Panafrikanischen Freihandelszone gegeben: Alle afrikanischen Staaten mit Ausnahme Eritreas haben das Abkommen für die Freihandelszone unterzeichnet; der Beginn des Handels unter den Bedingungen des Abkommens ist auf den 01. Januar 2021 festgesetzt. Die Freihandelszone umfasst einen Markt von bereits heute mehr als 1,2 Milliarden Menschen und einem Bruttoinlandsprodukt von 3,4 Billionen US-Dollar – fast so hoch wie Deutschland.
Die Auswirkungen der vollständigen Umsetzung des Abkommens wären erheblich: Wachstum des aktuell wenig ausgeprägten innerafrikanischen Handels und eine wachsende Attraktivität für Investoren, die von einem Standort aus ganz Afrika bedienen können. Diese Investitionen können eine nachhaltige „grüne“ wirtschaftliche Transformation Afrikas anstoßen, sofern es sich um europäische Investoren handelt, die gemäß des Green Deal eine klimafreundliche Produktion ermöglichen. Für Europa ist dies die erste Priorität der zukünftigen Partnerschaft. Die afrikanische Seite will überhaupt eine Chance, die immense Herausforderung meistern zu können, Arbeitsplätze für die wachsende Bevölkerung in Afrika zu schaffen. Dabei steht Ökologie nicht immer an erster Stelle, weil es hierbei immer um existenzielle Fragen heute geht und das Morgen weit weg erscheint.
Da Europa massenweise Wirtschaftsmigration aus Afrika verhindern will, wird auch bei uns die Frage konkret werden, ob wir durch unsere Luxusforderungen, an die sich keiner im Nachkriegsdeutschland halten musste und gehalten hätte, nicht auch mögliche Eigenaktivitäten und Wachstum in Afrika verhindern.
Klar ist inzwischen, dass die EU die Panafrikanische Freihandelszone uneingeschränkt unterstützt, nach über 15 Jahren „falschen“ Verhandlungen zu separaten Wirtschaftsabkommen. Immer deutlicher wird in der EU erkannt, dass diese Freihandelszone vor allem auch im Interesse europäischer Firmen ist. Die deutsche EU-Präsidentschaft wird diese Sicht hoffentlich noch einmal erheblich verstärken.
Eine Gefahr für eine flächendeckende wirtschaftliche Entwicklung in Afrika sind die Konfliktherde, insbesondere im Sahel. Hier engagieren sich die Europäer bereits gemeinsam mit den betroffenen afrikanischen Ländern in zehn EU-Mission der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die EU bietet Beratung und Schulungen für über 30.000 afrikanische Militärangehörige und Polizei- und Justizbeamte an. Gemäß der umfassenden Strategie wird die EU die afrikanischen Friedensbemühungen durch eine stärker strukturierte und strategisch ausgerichtete Zusammenarbeit anpassen und vertiefen.
Eine umfassende Partnerschaft zwischen Europa und Afrika kann die gemeinsamen Herausforderungen überwinden und das volle Potenzial Afrikas zum Wohle der afrikanischen und der europäischen Bevölkerung entwickeln.
Voraussetzung für eine solche EU-Afrika-Partnerschaft ist zunächst die Konsistenz zwischen dem neuen AKP-Vertrag und dem Kontinent-zu-Kontinent-Ansatz entsprechend der JAES, der auch für das zukünftige Abkommen gelten wird. Diese Konsistenz sicherzustellen ist eine der Hauptaufgaben der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Diese neue Qualität der Partnerschaft heißt bei mir ganz unemotional: Europa und Afrika sind Weggefährten. Weggefährten kann man sich nicht immer aussuchen. Und es gibt Wege, die man allein nicht bewältigen kann, ob man sich mag oder nicht. Die EU-Afrika-Beziehungen müssen solche Wege gehen. Der Erfolg ist leichter, wenn man das erkennt und sich gegenseitig möglichst wenige Vorwürfe macht, sondern auf das vertraut, was der andere besser kann als man selbst.
Die GKS und Facebook
GKS / Berlin / Online-Seminar / Facebook
Ein Seminar zum Kennenlernen, Mitreden, Mitmachen
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wo die vielen kleinen und großen Berichte der GKS in den verschiedenen Kanälen herkommen und wie man selbst über GKS-Aktivitäten, GKS-Themen oder aktuelle Fragen berichten könnte?
Dann sind Sie bei diesem 90-minütigen Online-Seminar auf Zoom genau richtig!
Erfahren Sie mehr über die Kommunikationsarbeit der GKS und Hintergründe unseres Corporate Designs.
Lernen Sie, wie man als Mitglied selbst Beiträge erstellt und wie diese auf Facebook, Internetseite oder im AUFTRAG veröffentlicht werden.
Diskutieren Sie mit, wie die Veröffentlichungen der GKS noch attraktiver werden können.
Das Online-Seminar wird vom Vorsitzenden des Sachausschuss Kommunikation Oberstlt Marian Schiebilski präsentiert.
Alles was Sie zur Teilnahme brauchen ist ein Smartphone oder ein PC (idealerweise mit Mikro und Kamera). Sie müssen nicht bei Zoom registriert sein.
Die Veranstaltung findet am 24.08.2020 ab 19:30 Uhr statt.
Teilnehmen kann jede/r, der oder die sich für das Thema interessiert, selbst gerne mit Facebook arbeiten möchte oder einfach mehr wissen möchte.
Wenn Sie teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 23.08.2020 unter:
an.
Die Bundesgeschäftsführerin wird Ihnen dann zeitgerecht eine Mail mit den Zugangsdaten und weiteren Hinweisen zusenden. Sie steht auch bei technischen Fragen für die Teilnahme bereit.
Weitere Online-Seminare sind in Vorbereitung und wir werden zeitnah dazu informieren.
Sommerbrief des Bundesvorsitzenden
GKS / Berlin / Juli 2020
Traditionell zieht der Bundesvorsitzende in seinem Sommerbrief eine Halbjahresbilanz und gibt wichtige Informationen und einen Ausblick für das zweite Halbjahr.
Silbernes Priesterjubiläum
GKS / Berlin / 25.06.2020
Mit einem Gottesdienst in der Kapelle des Katholischen Militärbischofsamtes
und einem kleinen Empfang im Hof
feierte der Jubilar
seinen Weihetag Corona bedingt mit beschränkter Gästezahl.
Für die GKS überbrachte der Bundesvorsitzende der GKS, Stabshauptmann Andreas Quirin, die herzlichsten Glück- und Segenswünsche.
Auf das Geschenk wird der Geistliche Beirat noch ein wenig warten müssen, da dieses bei nächster Gelegenheit bei einer GKS-Veranstaltung übergeben werden wird.
Text und Bilder GKS
Die GKS gratuliert herzlich zum Silbernen Priesterjubiläum
GKS / Berlin / 25.06.2020
Am 25. Juni 1995 wurde Militärdekan Bernd F. Schaller im hohen Dom zu Augsburg zum Priester geweiht. Nach verschiedenen Stationen in der Diözese Augsburg kam er zur kath. Militärseelsorge.
Seitdem begleitet er als Mitglied des Bundesvorstands unseren Verband. Als Geistlicher Begleiter ist es ihm ein großes Anliegen, den Grund unseres Engagements aus dem Glauben heraus immer wieder erlebbar zu machen und weiter zu festigen.
Da das geplante große Fest aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann, wollen wir ihm auf diesem Wege herzlich zu seinem Jubiläum gratulieren und uns gleichzeitig für sein Engagement und Mittun in unserer Gemeinschaft bedanken.
Andreas Quirin
Stabshauptmann und GKS-Bundesvorsitzender
Brief des Bereichsvorsitzenden an die Mitglieder des Bereichs Süd
GKS / SÜD / Fürstenfeldbruck Christi Himmelfahrt 2020
Liebe Mitglieder unserer GKS Süddeutschlands!
Angst vor Krankheit und Tod bestimmten unsere letzten Wochen und zeigten uns ein Bild von „mangelnder Resilienz1“, wie es die Lageanalyse unseres letzten Weißbuches im Jahre 2016 beschrieben hatte. Dabei galt für das politische Handeln die Maxime: „ Die Gesundheit ist das höchste Gut!“
Wie habe ich als Christ darauf reagiert? Mir bleibt das Bild unseres Papstes vor Augen, wie er 2020 surreal und scheinbar einsam und allein die Ostertage betend „feierte“. Das Kreuz bringt doch Erlösung von Kummer und Schmerz, heißt es. Und doch braucht Ostern das Erlebnis der Himmelfahrt und das Pfingstereignis! Auch die Jünger schließen sich ein und brauchen Zeit, um einen Weg aus Angst und Zweifel zu finden. Sie können mit den Osterereignissen zunächst nicht umgehen. Wie aktuell das doch ist! Die Tat braucht den Geist, der uns Glaube, Liebe und Hoffnung ermöglicht. Erst dann kann es am Ende des Matthäusevangeliums heißen: „Darum geht zu allen Völkern, und macht alle Menschen zu meinen Jüngern.“ Als Initialzündung kommt also 50 Tage nach Ostern mit „Feuersbrausen“ die Erkenntnis, der Mut, und schließlich die Tat: „Mach, was wirklich zählt!“ heißt es in einer Bw-Werbung. ..
Für uns Christen ist die Gesundheit eben nicht das höchste Gut. Die Wunderheilungen haben eine andere Botschaft, nämlich die der Nachfolge, sogar bis in den Tod! Es ist die Würde des Menschen, in Freiheit und Selbstbestimmung, die unser Handeln lenkt. Das Matthäusevangelium bereitet dabei das Finale geschickt vor. Bei Matth.16,26 heißt es: „Was nützt es einem Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt, dabei aber sein Leben einbüßt?“ Luther hat es mit dem berühmten Zitat übersetzt: „ Was hilfe es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewönne und hätte doch Schaden an seiner Seele?“ Bei diesem Satz wissen wir sofort, was gemeint ist. Die Welt gewinnen wollen ist doch ein urmenschliches Verlangen! Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, ja, wir alle jagen diesem Ziel nach und glauben, dass es dann gut gehen müsse und der moderne Staat dafür verantwortlich sei. Das hat Christus sicherlich nicht so gedacht!
Mit diesem Osterfest 2020 hat unser Heiliger Vater ein deutliches Zeichen gegeben: „ Wohl uns, wenn wir der Seele einen Raum geben! “Die Himmelfahrt Christ ebnet den Weg zum Pfingstereignis. Ein guter Tag für einen neuen Start!
Liebe Vorstände, gerne hätten wir am Termin für unser Treffen in Steingaden festgehalten und, -nach dem Entschluss unseres Bundesvorstandes, dem KMBA bei seiner Entscheidung, alle Treffen bis Ende August abzusagen, zu folgen,- den Bundesvorsitzenden um eine Ausnahmegenehmigung für Süddeutschland gebeten. Schließlich haben wir jedoch gemeinsam im Vorstand Süd davon abgesehen. Wir wollen uns weiterhin solidarisch zeigen und sind der Überzeugung, dass wir dann für die DAK II/2020 im Oktober in Wertach eine gute Diskussion um einen neuen Vorstand Süd durchführen werden. Ich selber habe mich entschlossen, nicht mehr als Vorsitzender anzutreten, stehe aber - wie alle anderen Vorstandsmitglieder auch - für einem neuen Vorstand unter einer neuen Leitung für die kommenden zwei Jahre gerne wieder zu Verfügung. Kandidaten zeichnen sich ab, und ich hoffe, mit diesem Schreiben, unserer Gemeinschaft im Süden einen hoffnungsvollen Impuls zu geben. Nutzen wir das Pfingstfest im Glauben an die frohe Botschaft, mit der Matthäus sein Evangelium schließlich beendet: „Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt“.
Rufin Mellentin
Vorsitzender Süd