Unser Grundgesetz hat Geburtstag

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat, der verfassungsgebenden Versammlung, bei einer feierlichen Sitzung ausgefertigt und verkündet. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

2025 feiern wir seinen 76. Geburtstag! Herzlichen Glückwunsch!


Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben damals vor dem Hintergrund des Scheiterns der Weimarer Republik und den darauf folgenden zwölf Jahren nationalsozialistischer Terrorherrschaft ein Grundgesetz geschaffen, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde jedes Einzelnen ist. Ganz bewusst haben sie mit Art. 1 den wohl wichtigsten Satz des Grundgesetzes an den Anfang gestellt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sie schufen damit unmittelbar geltendes Recht für alle staatliche Gewalt und die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie.

Es hat sich bewährt, in allen stürmischen Zeiten unseres Landes und es mahnt uns immer wieder, uns mit unserer Demokratie, der Freiheit und der Würde der Menschen in unserem Land auseinanderzusetzen.

Zunächst war das Grundgesetz als Provisorium gedacht und wurde deshalb bewusst nicht Verfassung genannt. Erst nach einer Wiedervereinigung sollte eine gesamtdeutsche Verfassung folgen. Die dem Grundgesetz ursprünglich vorangestellte Präambel brachte dies deutlich zum Ausdruck. Mit dem Beitritt der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung des gesamten Volkes. Seit mehr als sieben Jahrzehnten ist das Grundgesetz nunmehr die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie. Es wurde vielfach geändert und angepasst, aber es hat sich bewährt und der Bundesrepublik Deutschland geholfen, zu einer stabilen Demokratie in der Mitte Europas zu werden.

 

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