UN-Menschenrechtskommissar alarmiert über neue Weltpolitik
Eine regelbasierte Ordnung sollte in den vergangenen Jahrzehnten den Frieden sichern helfen. Jetzt gehen die Grundsätze über Bord. Schuld daran gibt Menschenrechtskommissar Türk auch den USA. Er warnt vor Chaos.
KNA
Der Menschenrechtskommissar der Vereinten Nationen, Volker Türk, hat sich alarmiert über die Aushöhlung des allgemeinen Werte- und Regelsystems in der globalen Politik geäußert. Was man derzeit erlebe, berühre den Kern der internationalen Ordnung, sagte Türk am Montag in Genf vor der Versammlung des UN-Menschenrechtsrats.
Dabei verwies er neben zahlreichen Konflikten und Menschenrechtsverletzungen weltweit auch auf den Kurswechsel der US-amerikanischen Regierung unter Präsident Donald Trump. Jede Diskussion über eine Beendigung des Krieges gegen die Ukraine müsse die dortige Bevölkerung einbeziehen und ihre Menschenrechte in vollem Umfang respektieren, verlangte Türk. Man dürfe nicht zulassen, dass der über Jahrzehnte aufgebaute globale Konsens über internationale Normen und Institutionen, der ein nie dagewesenes Maß an globaler Stabilität gebracht habe, vor den Augen zerbreche. Augenblicklich seien weltweit rund 120 Konflikte im Gang, sagte Türk. Dabei würden völkerrechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz der Zivilbevölkerung, der Schadensbegrenzung und der Justiz eklatant und wiederholt miss achtet und verworfen. „Konflikt ist eine Chaosmaschine“, sagte Türk. Es müsse sichergestellt werden, dass Täter für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Rechenschaftspflicht diene auch dem Schutz der Zukunft, betonte Türk unter Hinweis auf den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt. Nicht nur Staaten, sondern auch Unternehmen müssten zur Rechenschaft gezogen werden, etwa für Schäden am Klima und der Umwelt, ergänzte Türk. Er forderte die Europäische Union nachdrücklich auf, bei ihrer Gesetzgebung zur Nachhaltigkeit eine solide menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht von Unternehmen in den Mittelpunkt zu stellen. Gegenwärtig gibt es Bemühungen, schon beschlossene Standards etwa beim Lieferkettengesetz wieder aufzuweichen.