Neues Strafrecht der kath. Kirche - Warum Strafen auch etwas mit Seelsorge zu tun hat

Anfang Juni wurde das neue Strafrecht der katholischen Kirche vorgestellt; am Mittwoch tritt es in Kraft. Es ist Kirchenoberen dann nicht mehr freigestellt, ob sie bei erwiesener Schuld bestrafen. Sie müssen es.


Von Roland Juchem KNA

Kirchliche Strafdisziplin ist untrennbar mit der Seelsorge verbunden: Von Franziskus, dem „Papst der Barmherzigkeit“, hätte man eine solche Aussage nicht gerade erwartet. Aber so sagt er es in seiner Konstitution „Pascite gregem die“ (Weidet Gottes Herde), mit der er Anfang Juni das allgemeine kirchliche Strafrecht reformierte.

Am Mittwoch (8. Dezember 2021) tritt die Reform in Kraft. Nach einer langen Zeit strafender Bevormundung war in der jüngeren Kirchengeschichte das Pendel kirchlicher Aufsicht und Rechtsprechung oft zu weit in Richtung Barmherzigkeit, ja Nachlässigkeit und Wegschauen ausgeschlagen. Schmerzlich bewusst machte das der Missbrauchsskandal. Die neue Milde hatte sich auch im neuen Kirchengesetzbuch niedergeschlagen, dem 1983 veröffentlichten Codex Iuris Canonici (CIC). Schnell aber zeigte sich: Die Strafdisziplin entsprach nicht den Erwartungen. Die Texte seien vielfach zu unbestimmt gewesen, räumte Juan Arrieta, Sekretär im Päpstlichen Rat für Gesetzestexte, Anfang Juni bei der Vorstellung der Reform des VI. Buches im CIC ein. Künftig werden vor allem Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen stärker bestraft. Sanktionen sind detaillierter formuliert. Kirchenoberen ist nicht mehr freigestellt, ob sie bei erwiesener Schuld bestrafen oder nicht. Unverständnis für den Zusammenhang zwischen Liebe und Strafdisziplin in der Kirche habe in der Vergangenheit viel Schaden verursacht, schrieb der Papst Anfang Juni. Seither hatten Bischöfe, Ordensobere, Bischofskonferenzen und Experten Zeit, sich mit den Neuerungen vertraut zu machen. Bereits 2009 hatte Benedikt XVI. die Reform in Auftrag gegeben. Entstanden war der Reformdruck vor allem durch den Missbrauchsskandal.

Mit der Rubrizierung von sexuellem Missbrauch als „Straftat gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen“ - ähnlich wie Mord oder Vergewaltigung - will der Gesetzgeber die Schwere des Vergehens angemessener benennen. Konkret genannt werden zudem Besitz und Verbreitung von Pornografie von Minderjährigen sowie der Missbrauch von Amtsautorität bei sexuellen Vergehen auch gegen volljährige Untergebene. Ausdrücklich gilt das nun auch für Laien im Kirchendienst.

Doch die besten Gesetze nützen nichts, wenn sie nicht angewandt werden, betont der Psychologe und Safeguarding-Experte Hans Zollner immer wieder. Der erneuerte Kodex bestimmt daher: „Wer Urteile oder Strafdekrete nicht ausführt oder Strafanzeigen nicht wie vorgesehen weitergibt, muss bestraft werden“.

Bisherige Reaktionen auf die Reform seien durchgehend sehr positiv, sagt Markus Graulich. Die größte Schwierigkeit sei vermutlich der dafür nötige Mentalitätswandel, so der Kirchenjurist. Man müsse verstehen lernen, dass das Strafrecht, wie Franziskus schrieb, eben auch ein Mittel der Pastoral ist.

News der Katholischen Nachrichten-Agentur

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