Was mit der neuen Regierung auf die Kirchen zukommen könnte

Kirchen an der Ampel Staatsleistungen, Abtreibung, Sterbehilfe und kirchliches Arbeitsrecht - gleich mehrere strittige Themen könnten unter der neuen Regierung neu diskutiert werden. Die Kirchen müssen ihre Positionen dabei gut begründen.


Von Christoph Scholz KNA

Die Ampel ist für die Kirchen umgesprungen: Im Vergleich zur Vorgängerregierung in Teilen der Gesellschaftspolitik auf rot, und in Teilen der Migrations-, Klima- und Sozialpolitik eher auf grün. Bei personellen und inhaltlichen Anknüpfungspunkten könnte man, um im Bild zu bleiben, von gelb sprechen. Dass sich eine Koalition von SPD, Grünen und FDP gerade in Kernfragen wie der Familienpolitik und dem Lebensschutz deutlich von Position der Kirche entfernen würde, war dabei absehbar.

Union und SPD würdigten die Kirchen und Religionsgemeinschaften im Koalitionsvertrag von 2018 noch querschnittsmäßig als wichtigen Teil unserer Zivilgesellschaft und Partner des Staates sowie als wichtige Stützen im Bildungs- und Sozialwesen mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, mit Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Sie beriefen sich unter dem Thema Zusammenhalt auf die christliche Prägung unseres Landes als Basis. Für sie vermittelten Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Identität und Werte.

Im neuen Koalitionsvertrag werden Kirchen und Religionsgemeinschaften im Kapitel zu innenpolitischen Themen zwischen SED-Opfern und Unternehmensrecht rubriziert. Immerhin bleibt der Ton wertschätzend: Kirchen und Religionsgemeinschaften sind ein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens und leisten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Wertevermittlung in der Gesellschaft. Wir schätzen und achten ihr Wirken.

Der Relativierung der gesellschaftlichen Bedeutung entspricht, dass die Religionsfreiheit beim Querschnittsthema Menschenrechte keine eigene Erwähnung mehr findet und ein Sonderbeauftragter der Bundesregierung für Religionsfreiheit nicht mehr vorkommt.

Am bislang gültigen Religionsverfassungsrecht im Sinne des kooperativen Trennungsmodells halten SPD, Grüne und FDP ausdrücklich fest und betonen Dialogbereitschaft etwa beim Vorhaben, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen, heißt es in dem Vertrag. Die Kirchen zeigten sich bereits seit längerem in dieser Frage abwartend offen. Es geht um gut 500 Millionen Euro jährlich, die die Kirchen bis heute von den Ländern erhalten. Es sind Ausgleichszahlungen für die Enteignung von Kirchenbesitz während der Säkularisierung. Schon die Weimarer Verfassung forderte eine Ablösung. Dass dies bis heute ausblieb, zeigt, wie schwierig die Umsetzung dieses Projekts ist.

Problematischer dürfte die von SPD, FDP und Grünen angestrebte Reform (oder Abschaffung) des kirchlichen Arbeitsrechts sein, die man ebenfalls gemeinsam mit den Kirchen prüfen will. Verkündungsnahe Tätigkeiten sollen ausgenommen bleiben.

Ferner will sich die Ampel-Koalition stärker um die Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt kümmern und hat dabei neben anderen Gruppen auch die Kirchen im Blick. Dazu will sie die Aufarbeitung begleiten, aktiv fördern und wenn erforderlich gesetzliche Grundlagen schaffen. Was das genau heißt, ist noch offen.

News der Katholischen Nachrichten-Agentur

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